Anfrage: Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Debatte um eine Reform der Schuldenbremse und den Investitions- und Sanierungsstau in Niedersachsen?

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15. November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes für nichtig erklärt. Infolgedessen mussten 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen eingespart werden, die für Klimaschutzmaßnahmen und Zukunftsinvestitionen eingeplant waren. Um die Schuldenbremse im Haushaltsjahr 2024 einzuhalten einigte sich die Bundesregierung auf eine Reihe von Sparmaßnahmen. Aber nicht nur auf Bundesebene, auch in zahlreichen Bundesländern wurden entweder Sparmaßnahmen umgesetzt oder eine Notlage erklärt.

Niedersachsen hat im letzten Jahr einen regulären Landeshaushalt aufgestellt, ohne Probleme, wie sie in anderen Bundesländern aufgetreten sind. Gleichwohl findet sich auf der Seite des Finanzministeriums der Hinweis, dass auch in Niedersachsen eine hohe implizite Verschuldung durch Investitions- und Sanierungsstau besteht. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte mit seinem Urteil die Haushaltspraxis des Bundes, nicht jedoch die Notwendigkeit von Investitionen in die Zukunft, in Infrastruktur, Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Wirtschaft, eine saubere Energieindustrie, Digitalisierung, Schulen und Kindergärten, bezahlbarer Wohnraum und Klimaschutz. Zu Letzterem fällte das Bundesverfassungsgericht die vielbeachtete Grundsatzentscheidung am 24. März 2021 zum Klimaschutz indem sie die bis dato geltenden Regelungen des Klimaschutzgesetzes des Bundes in Teilen für nichtig erklärte.

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Schuldenbremse des Bundes und Niedersachsens in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit Blick auf die Reaktionsfähigkeit des Staates angesichts multipler Krisen?
  2. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Reformvorschläge für die Schuldenbremse?
  3. Wie schätzt die Landesregierung die aktuellen Investitionsbedarfe ein?

 

Zurück zum Pressearchiv