Endlagersuche

Wohin mit dem Atommüll?

Die bundesweite Suche nach einem End­lager für hochradioaktive Abfälle wird konkret. Auch in Niedersachsen wurden 56 Teilgebiete benannt, die als potentielle Standorte weiter untersucht werden - betroffen sind ausnahmslos alle 45 niedersächsischen Landkreise und kreisfreie Städte.  In der anstehenden Öffentlich­keitsbeteiligung haben die betroffenen Regionen mit ihrem kritischen Blick eine entscheidende Wächterfunktion. Wir fordern einen transparenten, partizipativen und wissenschaftsbasierten Standortvergleich. Mängel im Verfahren müssen ausgeräumt werden. Sonst droht erneut ein jahrzehntelanger gesellschaftlicher Kon­flikt wie in Gorleben.

Unser Ziel

Die bundesweite Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle tritt in die nächste Phase. Mit Sorge blicken viele Regionen auf die Verkündung von Teilgebieten für die Endlagersuche. Das ist verständlich, keine Region möchte ein Endlager. In der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung haben die betroffenen Regionen mit ihrem kritischen Blick eine entscheidende Wächterfunktion.

Unser Ziel ist die Identifikation des am wenigsten schlechten Standorts. Doch das Verfahren ist mangelhaft, sodass die Akzeptanz von Anfang an bedroht ist. Jede Entscheidung des Verfahrens muss transparent und nachvollziehbar sein, insbesondere für die Region, die im Jahr 2031 ausgewählt werden soll. Ansonsten droht erneut ein jahrzehntelanger gesellschaftlicher Konflikt wie in Gorleben oder Wackersdorf.

Hintergrund

Über 40 Jahre dauern die Auseinander-setzungen um den Salzstock Gorleben als Endlagerstandort nun an. Er hat geologische Mängel und ist politisch verbrannt - und damit aus unserer Sicht völlig ungeeignet.

Niedersachsen unter Rot-Grün setzte sich vergebens dafür ein, Gorleben als Option aus der weiteren Suche nach Endlagerungsstätten auszuschließen. Um Gorleben im Verfahren zu halten, wurden geologische Anforderungen ab-geschwächt.

Dies bedeutet auch für andere Standorte mit gleichen Mängeln einen Nachteil.

Die neue Standortsuche soll wissen-schaftsbasiert, transparent, nachvoll-ziehbar, partizipativ und ergebnisoffen sein. Ein lernendes Verfahren soll Fehlerkorrekturen zulassen. So verspricht es auch das Standortauswahlgesetz (StandAG) aus dem Jahr 2017.

Wir müssen dafür sorgen, dass diese Versprechen auch eingelöst werden!

Die 5 Phasen der Endlagersuche

  1. Identifikation Teilgebiete (§13 StandAG)
  2. Festlegung Standortregionen (§14 StandAG)
  3. Übertägige (oberirdische) Erkundung (§15 & 16 StandAG)
  4. Untertägige (unterirdische) Erkundung (§17 & 18 StandAG)
  5. Standortentscheidung (§ 20 StandAG)

Kriterien des Standortvergleichs

 

  • Ausschlusskriterien
    Z.B. Vulkanismus, Erdbebengefährdung, aktive Störungszonen
  • Mindestanforderungen
    z.B. ein möglichst undurchlässiger, ausreichend großer Gebirgsbereich in der Tiefe, in dem für 1 Millionen Jahre eingelagert werden soll
  • Geologische Abwägungskriterien
    hier werden „verbal argumentativ“ verschiedenen Kriterien gegeneinander abgewogen.
  • Planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien
    bei gleicher Eignung werden Kriterien wie Nähe zu Bebauung herangezogen

Who is Who des Verfahrens

 

  • Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) - Vorhabenträgerin, die den Standortvergleich durchführt und das Endlager bauen soll.
  • Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - Genehmigungsbehörde und Organisator der Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Bundesumweltministerium (BMU) - Trägt die Gesamtverantwortung und Aufsicht über das BASE
  • Nationales Begleitgremium (NBG) - Unabhängige Begleitung des Verfahrens mit Wächterfunktion. Zusammengesetzt aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und „Zufallsbürger*innen“.
  • Bundestag - Entscheidet per Gesetz über die Zwischenschritte des Verfahrens: Standorte zur übertägigen Erkundung, zur untertägigen Erkundung und über den endgültigen Endlagerstandort.

 

Grüne Kritik - Transparenz der Daten

Im Juni 2020 wurde das Geologiedatengesetz (GeolDG) verabschiedet, das der Öffentlichkeit Zugang zu den geologischen Daten geben soll. Während dies zwar für die Daten in öffentlicher Hand gilt, werden die Daten privater Firmen erst 30 Jahre nach ihrer Erhebung veröffentlicht.

Damit ist schon der erste Schritt in der Endlagersuche intransparent. Das Geologiedatengesetz muss dringend nachgebessert werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Verantwortlich für die Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Verfahren ist das „Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung“ (BASE). Bei der „Fachkonferenz Teilgebiete“, sollen betroffene Regionen dreimal die Möglichkeit zur Beteiligung bekommen.

Doch erstens steht den Vertreter*innen hierfür kein Budget für wissenschaftliche Expertise, Fahrtkosten, Verdienstausfall etc. zur Verfügung.

Zweitens ist das BGE weder verpflichtet, die Vorschläge der Fachkonferenz aufzugreifen noch sich für ihre Entscheidungen zu rechtfertigen, wie es sonst bei jedem planrechtlichen Erörterungstermin üblich ist.

Auf Grund von Corona muss mehr Zeit für diese bereits knappe Phase eingeräumt werden. Denn Online-Veranstaltungen bieten nicht den notwendigen Raum zum Austausch und Diskurs.

Zeitplan

Der Zeitplan bis zur Einlagerung wird von vielen Wissenschaftler*innen als unrealistisch eingeschätzt. Bislang gibt es keine Antwort, wie die Lagerung der Castoren bis dahin abgesichert werden soll, denn die Genehmigungen der Zwischenlager sind befristet.

Zudem bleiben zahlreiche Zwischenlager länger in Betrieb, als eigentlich genehmigt (z.B. Gorleben und Jülich). Oder Genehmigungszeiträume werden ohne eingehende Prüfung verlängert (z.B. in Ahaus).

Hier ist Ehrlichkeit gefragt: Können Genehmigungszeiträume nicht eingehalten werden, muss man die Frage nach Ertüchtigung der Zwischenlager stellen, statt Genehmigungen einfach auf dem Papier zu verlängern.

Grüne Forderungen

  • Mehr Zeit für die Öffentlichkeitsbeteiligung!
  • Echte Mitspracherechte für die betroffenen Regionen!
  • Volle Datentransparenz: Alle entscheidungsrelevanten Daten müssen öffentlich sein!
  • Verstärkte Forschung zur Endlagerung, insbesondere zu den Wirtsgesteinen Ton und Kristallin!
  • Mindestanzahl von Standorten, die über- und untertätig erkundet werden!
    Keine Vorfestlegungen auf Gorleben!

Weiterführende Informationen - immer aktuell www.gltn.de/endlagersuche

Termine/Zeitplan

  • 28. September 2020
    Vorstellung des ersten Zwischenberichts über infrage kommende Teilgebiete
  • 4. bis 7. Februar 2021 in Kassel, 15. bis 18. April 2021 in Darmstadt, 10. bis 13. Juni 2021 in Berlin
    Fachkonferenzen
  • Juli 2021
    Frist für die Abgabe der Beratungsergebnisse der Fachkonferenzen

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